Steuertipp Juni 2017

Steuern sparen mit der Betriebskostenabrechnung

Viele Mieter erhalten in diesen Wochen von den Vermietern oder durch die Hausverwaltung die jährliche Betriebskostenabrechnung. Bei einigen ist die Freude über eine Rückerstattung groß, bei anderen überwiegt der Ärger über eine Nachzahlung. Die Möglichkeit einer Steuerersparnis ist dabei oft unbekannt.

Wer für den eigenen Haushalt im eigenen Auftrag einen Handwerker, einen Dienstleister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kennt in der Regel die Möglichkeit, dass diese Aufwendungen für die Arbeitsleistung steuerlich geltend macht werden können. Die mögliche Steuerersparnis beträgt pauschal 20% der gezahlten Kosten für die Arbeitsleistung. Das gleiche gilt allerdings auch, wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung jemanden für solche Leistungen beauftragt und die Kosten auf die Mieter umlegt werden. Absetzbar sind über die Betriebskosten dann zum Beispiel: Aufwendungen für die Gartenpflege, Hausreinigung, Hausmeistertätigkeiten, die Straßenreinigung oder den Winterdienst. Auch umgelegte Kosten für Wartungsarbeiten an Heizung (Schornsteinfeger) oder am Aufzug können in Höhe der Arbeitsleistung einschließlich Anfahrtskosten und Maschinenkosten berücksichtigt werden.

Wichtig für die steuerliche Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung ist, dass diese auf der Betriebskostenabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, sollte vom Vermieter oder Hausverwalter eine gesonderte Bescheinigung angefordert werden.

Die Höhe des steuerlichen Vorteils lässt sich einfach erklären: wenn über die Betriebskosten durch den Mieter oder Hausverwalter Wartungs-, Reinigungs- und Pflegekosten von jährlich beispielsweise € 300,00 gezahlt werden, beträgt der Vorteil in der Einkommensteuererklärung genau € 60,00 bzw. 20%.

Übrigens: selbstverständlich können auch Eigentümer, die selbst in ihrer Eigentumswohnung leben, den Steuerbonus für die umgelegten Kosten geltend machen.

Heike Oudehinken
Steuerberaterin der Kanzlei
Volbers Vehmeyer Partner in Neuenhaus