Steuerberaterwechsel leicht gemacht

Unzufriedenheit mit dem Steuerberater entsteht insbesondere dann, wenn man sich nicht gut beraten fühlt. Diese Gefühl wird dann zumeist noch verstärkt, wenn der Berater schlecht zu erreichen ist, die Honorarrechnungen undurchsichtig sind, wenn es zu unerwarteten Steuernachzahlungen kommt oder auch wenn ganz einfach die Chemie nicht mehr stimmt. Der Wechsel des Steuerberaters ist dann regelmäßig die einzige Möglichkeit, diese Unzufriedenheit zu beseitigen.

Die persönlichen Hemmschwellen für einen Wechsel sind nach vielfach jahrelanger Zusammenarbeit allerdings oft hoch. Was geschieht mit den Daten der letzten Jahre? Kann ich überhaupt jederzeit kündigen? Was entstehen für Kosten durch einen Wechsel? Diese und weitere Fragen hindern den Entschluss zum Steuerberaterwechsel. Wir möchten diese Hemmschwellen abbauen und ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Wechselprozess. Das beutet für Sie:  Sie können sich zurücklehnen – VVP erledigt alle Formalitäten.

VVP Wechselservice

Formal korrekt und kollegial

Sobald wir uns zur Zusammenarbeit entschlossen haben, setzten wir uns, nach Rücksprache mit Ihnen, mit dem bisherigen Steuerberater in Verbindung. Wir klären die formalen Kündigungsmodalitäten und –fristen und koordinieren alle nötigen Schritte. Die Mitteilung über den Beraterwechsel lassen wir selbstverständlich auch dem Finanzamt, den Krankenkassen und allen weiteren nötigen Einrichtungen zukommen.

Kosten schonen

Bei jedem Wechsel sollte darauf geachtet werden, den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel zu bestimmen. Unnötige Kosten entstehen dann, wenn Leistungen doppelt erbracht werden und dann doppelt zu bezahlen sind. Deshalb stimmen wir uns mit dem bisherigen Berater ab, um den idealen Zeitpunkt des Übergangs zu finden

Keine Reibungsverluste

Es ist egal, ob der bisherige Steuerberater mit DATEV, mit Addisson oder mit sonstigen Systemen gearbeitet hat. Durch die vielfältigen Schnittstellen in unserem EDV-System, haben wir bislang noch jeden Datentransfer erfolgreich gemeistert.

Anforderung von Unterlagen

Egel ob Papierunterlagen oder digitale Datensätze: VVP fordert vom bisherigen Steuerberater alle nötigen Unterlagen der letzten Jahre an. Mit diesen Unterlagen können wir nahtlos die bisherige Arbeit fortsetzen. Das Erstellen von Lohnabrechnungen oder der laufenden Finanzbuchhaltung ist damit ebenso gesichert wie die Teilnahme an Prüfungen des Finanzamtes oder der Rentenversicherung für ältere Jahre.


Geben Sie Ihre Steuerberatung in erfahrene Hände