Steuertipp Mai 2021

Kinderbonus im Mai 2021

Eltern mit höheren Einkünften gehen letztlich leer aus

Bereits im Jahr 2020 haben Eltern im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine zusätzliche Zahlung zum üblichen Kindergeld erhalten. Letztes Jahr betrug dieser sogenannte Kinderbonus 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind. Im Mai 2021 wird nun unter den gleichen Voraussetzungen ein weiterer Kinderbonus in Höhe von 150 € pro Kind ausgezahlt.

Allerdings profitieren im Ergebnis nicht alle Eltern von diesem Geldsegen, denn der Kinderbonus wird mit dem Vorteil aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Die Verfahrensweise ist dabei die gleiche wie beim Kindergeld. Auch hier gilt, dass entweder das Kindergeld oder der steuerliche Freibetrag Anwendung findet und die Vorteile aus beiden Förderungen wie folgt verrechnet werden:

Eltern mit gemeinsamer Steuererklärung steht pro Kind für das Jahr 2021 ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 8.388 € zu (Vorjahr 2020: 7.812 €). Dieser Freibetrag reduziert das steuerliche Einkommen. Im Rahmen der Steuerveranlagung ermittelt das Finanzamt, wie hoch der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag ist. Sprich: Wie viel weniger Steuern müssen die Eltern dank des Freibetrags zahlen? Dann vergleicht das Finanzamt diesen Vorteil mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Nur wenn der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer als das Kindergeld ist, gibt es die Differenz noch zusätzlich. Sonst bleibt es bei dem bereits ausgezahlten Kindergeld und das Kind hat keine zusätzliche Auswirkung auf die Höhe der Einkommensteuer.

Für den jetzigen Kinderbonus heißt das beispielsweise: Eltern mit zwei Kindern, die gemeinsam weniger als etwa 69.000 € zu versteuern haben, haben durch den Kinderbonus den größten Vorteil. Bei ihnen werden die 150 € pro Kind in voller Höhe ankommen und erhalten bleiben. Darüber sinkt der Vorteil nach und nach. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 86.000 € hat der Kinderbonus für diese Eltern gar keinen Effekt mehr, weil der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus. Bei weiteren Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind weiter nach oben. Spitzenverdiener aber gehen in jedem Fall leer aus.

Durch die beschriebene Wirkungsweise werden gutverdienende Eltern den Kinderbonus über die Steuerveranlagung voll zurückzahlen bzw. erhalten eine entsprechend geringere Steuererstattung vom Finanzamt. Nach Berechnung des Familienministeriums sollen ca. 75 Prozent der Kinder die volle Entlastung durch den Kinderbonus erhalten sowie behalten dürfen, und knapp 25 Prozent werden durch die beschriebene Wirkungsweise nur teilweise oder nicht entlastet.

Heike Oudehinken
Steuerberaterin der Kanzlei
Volbers Vehmeyer Partner
in Neuenhaus