Aktueller Sachstand zu den Maßnahmen
Mit „Wumms“, wie es Bundesfinanzminister Olaf Scholz ausdrückte, und einem Volumen von 130 Milliarden Euro soll das Konjunkturpaket dabei helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu überwinden. Die Idee des Konjunkturpakets ist richtig und auch wichtig für unsere Wirtschaft. In der öffentlichen Wahrnehmung sind insbesondere die Punkte Senkung der Umsatzsteuer und der Kinderbonus. Das Paket beinhaltet aber ein Vielzahl von weiteren Maßnahmen gerade im steuerlichen Bereich. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Informationen liefern, damit Sie auf Themen wie Umsatzsteuersätze, degressive Abschreibung, Förderung der E-Mobilität, vereinfachte Verlustrückträge und viele weitere vorbereitet sind.
Die Bundessteuerberaterkammer hat auf ihrer Internetseite ein Dokument breitgestellt, in dem die verschiedenen Maßnahmen des Konjunkturpakets übersichtlich und aktuell dargestellt werden. Das Dokument, welches laufend aktualisiert wird, ist hier zu finden:
In unserer Mandanten-Information zum Thema Reduzierung der Umsatzsteuersätze haben wir die wichtigsten Punkte zu diesem Thema zusammengestellt und steht hier zum Download bereit:
Senkung der Umsatzsteuersätze zum 01. Juli 2020
Weitere Informationen zu den vielen Fragen im Rahmen der Reduzierung der Umsatzsteuersätze liefert der Entwurf eines BMF-Schreibens vom 15. Juni 2020. In diesem Schreiben werden die geplanten Änderungen und Übergangsregelungen erläutert. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Entwurf der Finanzverwaltung handelt, der noch keine Rechtsgültigkeit hat. Das Dokument finden Sie hier:
Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.