Steuertipp Juli 2020

Wer profitiert vom Kinderbonus?

Warum Eltern mit höheren Einkünften leer ausgehen

Am 29. Juni 2020 hat der Bundesrat dem milliardenschweren Corona-Konjunkturpaket zugestimmt. Neben der vorübergehenden Herabsetzung der Mehrwertsteuersätze und weiterer Steuerrechtsänderungen ist der Kinderbonus in Höhe von 300 € pro Kind ein zentrales Element dieses Konjunkturpakets. Weil dieser Bonus mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, werden alle kindergeldberechtigten Eltern pro Kind 300 € auf das Bankkonto bekommen. Voraussichtlich soll das Geld in zwei Raten im September und Oktober 2020 ausgezahlt werden.

Allerdings werden im Ergebnis nicht alle Eltern von diesem Geldsegen profitieren, denn der Kinderbonus wird mit dem Vorteil aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Die Verfahrensweise ist dabei die gleiche wie beim Kindergeld. Auch hier gilt, dass entweder das Kindergeld oder der steuerliche Freibetrag Anwendung findet und die Vorteile aus beiden Förderungen wie folgt verrechnet werden:

Eltern mit gemeinsamer Steuererklärung stehen pro Kind 7.812 € steuerlicher Freibetrag zu. Dieser Freibetrag reduziert das steuerliche Einkommen. Im Rahmen der Steuerveranlagung ermittelt das Finanzamt, wie hoch der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag ist. Sprich: Wie viel weniger Steuern müssen die Eltern dank des Freibetrags zahlen? Dann vergleicht das Finanzamt diesen Vorteil mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Nur wenn der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer als das Kindergeld ist, gibt es die Differenz noch zusätzlich. Sonst bleibt es bei dem bereits ausgezahlten Kindergeld und das Kind hat keine zusätzliche Auswirkung auf die Höhe der Einkommensteuer. Damit der Freibetrag die größere Wirkung hat, müssen Eltern mehr als etwa 65.000 € im Jahr an steuerpflichtigem Einkommen haben.

Für den jetzigen Kinderbonus heißt das: Eltern, die gemeinsam weniger als etwa 65.000 € zu versteuern haben, haben durch den Kinderbonus den größten Vorteil. Bei ihnen werden die 300 € pro Kind in voller Höhe ankommen. Darüber sinkt der Vorteil nach und nach. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 82.000 € hat der Kinderbonus gar keinen Effekt mehr, weil der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind noch weiter nach oben. Spitzenverdiener aber gehen in jedem Fall leer aus. Bei ihnen überwiegt weiterhin der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag, so dass sich der Kinderbonus nicht auswirkt.

Durch die beschriebene Wirkungsweise werden Eltern mit einem steuerpflichtigem Einkommen über etwa 82.000 € den Kinderbonus über die Steuerveranlagung voll zurückzahlen bzw. erhalten eine entsprechend geringere Steuererstattung vom Finanzamt.

Heike Oudehinken

Steuerberaterin der Kanzlei
Volbers Vehmeyer Partner
in Neuenhaus