Steuertipp April 2025

Steuerklassenwahl nach der Hochzeit

Steuerklassenwahl nach der Hochzeit

In den kommenden Wochen und Monaten beginnt wieder die Hochzeitssaison, denn viele Paare wollen diesen besonderen Tag bei schönem Wetter und mit langen Abenden feiern. Die wichtigste steuerliche Frage nach der Hochzeit ist in vielen Fällen die Wahl der richtigen Steuerklasse. Dies ist zwar kein besonders romantisches, aber ein wichtiges Thema mit weit verbreiteten Irrtümern.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können zwischen der Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 4/4 (mit oder ohne Faktor) wählen. Die Entscheidung für eine Steuerklassenkombination erfolgt vielfach ausschließlich mit Blick auf den monatlichen Netto-Verdienst. Die Vergleichsermittlung ist dabei ein Rechenexempel mit vielen Faktoren. Bei dieser Sichtweise wird jedoch oft zu kurzfristig gedacht. Mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung werden alle unterjährigen steuerlichen Vorteile und Nachteile ausgeglichen. Mit anderen Worten: Die Steuerklassenwahl 3/5 oder 4/4 beeinflusst nicht die endgültige Steuerschuld, die das Finanzamt festsetzt. Sie führt nur dazu, dass die monatlich vom Arbeitslohn abgeführten Steuer-Vorauszahlungen auf die endgültige Jahressteuerschuld zu gering oder zu hoch sind. Letztendlich kann somit mit der Steuerklassenwahl keine Steuer gespart werden, schließlich ist die Einkommensteuererklärung gesetzliche Pflicht bei Doppelverdienern mit der Kombination 3/5. Aus dieser Verpflichtung entstehen in sehr vielen Fällen überraschende Nachzahlungen.

Zum anderen ist Weitsicht gefragt durch die Berücksichtigung von möglichen Entgeltersatzleistungen. Dies sind insbesondere das Elterngeld, das Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Die Höhe dieser Bezüge ist abhängig vom Nettolohn und damit abhängig von der Steuerklasse. Gerade das Elterngeld kann beim Kinderwunsch nach der Hochzeit ein Grund sein, dass Nettogehalt der Ehefrau frühzeitig zu optimieren, z. B. durch die Steuerklasse 3. Zwar erhält der Ehemann mit der Steuerklasse 5 dann weniger Nettogehalt, dieser Nachteil wird jedoch über die Einkommensteuererklärung später vollständig ausgeglichen. Auch die Kombination 4/4 ist im Hinblick auf das Elterngeld oft eine gute Variante. Der Vorteil beim Elterngeld kann durch diese Gestaltungen schnell einige Tausend Euro ausmachen.

Wenn nach der Hochzeit nichts unternommen wird, setzt das Finanzamt die Brautleute übrigens automatisch in die Steuerklassenkombination 4/4. Weil der Lohnsteuereinbehalt in der Steuerklasse 4 identisch hoch ist wie in der Steuerklasse 1 für Unverheiratete, wird sich die Hochzeit auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung bis auf weiteres nicht in Euro und Cent auswirken.

Frank Hölter
Steuerberater der Kanzlei
VVP in Neuenhaus