Grundsteuer-Reform

Ermittlung der Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke

Wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, muss der Gesetzgeber die Vorschriften über die Ermittlung der Grundsteuer bis zum 1. Januar 2025 neu regeln. Diese Grundsteuer-Reform hat zur Folge, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller unbebauten und bebauten Grundstücke erfolgen muss.

Wer ist betroffen?

Wenn Sie Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder Grundstückteils sind, sind Sie verpflichtet, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ ausschließlich auf elektronischem Weg abzugeben, um die künftige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu ermitteln.

Diese Erklärung ist entsprechend den Vorschriften des Bundeslandes abzugeben, in dem Ihr Grundstück liegt. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht mehr.

Unser Angebot

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Erklärung!

Im Mai / Juni 2022 werden die Finanzämter jeden Grundstückseigentümer anschreiben, um über die Abgabe der Feststellungserklärung aufzuklären. Zeitgleich werden Ihnen die dem Finanzamt bereits vorliegenden relevanten Informationen für die Erklärungen mitgeteilt.

Die digitale Versendung der Erklärungen ist frühestens ab Juli 2022 und voraussichtlich bis Oktober 2022 möglich.

Unsere persönlichen Anschreiben werden Anfang Juni 2022 an Sie versendet.

Checklisten für die Datenerhebung

Je Bewertungsobjekt  bzw. Aktenzeichen nutzen Sie eine der nachfolgenden Checklisten, um die notwendigen Unterlagen und Informationen zusammenzustellen, die für die Erstellung der Steuererklärung benötigt wird.

Lage des Grundstücks

Anzuwendende Checkliste

Niedersachsen, Bayern, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg

Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Land- und Forstwirtschaft

Die ausgefüllten Checklisten können Sie entweder per E-Mail oder postalisch an unser Büro senden. Die E-Mail-Adressen lauten:

Büro Lingen: grundsteuer-LI@vvp.de
Büro Meppen: grundsteuer-MEP@vvp.de
Büro Lathen: grundsteuer-LA@vvp.de
Büro Neuenhaus: grundsteuer-NE@vvp.de

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